Die Auditpflicht kann für Stadtwerke zum Geschäftsmodell werden
Seit 2015 müssen sich kommunale Unternehmen und Betriebe mit öffentlicher Beteiligung Energieaudits unterziehen. Stichtag für die nächste Auditrunde ist Ende kommenden Jahres. Damit bleibt ein knappes Jahr für die Vorbereitungen. Kommunale Unternehmen sind ebenso an der Reihe wie große Industriebetriebe: Sie müssen ihre Energieverbräuche gründlich unter die Lupe nehmen und sich auditieren lassen. Vom Austausch der Leuchtmittel bis zur Optimierung der Wärmedämmung, von der Grund- und Spitzenlastoptimierung bis zur Modernisierung der Heiz- und Klimatechnik reicht das Spektrum, Energie an vielen Ecken und Enden einzusparen und die Verbräuche zu reduzieren. Seit 2015 unterliegen nicht nur große Firmen, sondern auch Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits, die alle vier Jahre wiederholt werden müssen. Insgesamt betroffen sind rund 16.000 Unternehmen von Bund, Ländern und Kommunen. Für diesen Beitrag, der im Dezember 2018 im Magazin Kommunal erschienen ist, habe ich mit Experten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Sachverständigen bei Stadtwerken und Energieauditoren gesprochen und Hintergründe, Zusammenhänge und Vorteile von Energieaudits für kommunale Unternehmen recherchiert.
Hier geht’s zum pdf der aktuellen Ausgabe des Magazins KOMMUNAL_19-01_komplett (002). Meinen doppelseitigen Artikel zum Thema Energieaudits finden Sie auf Seite 36 ff.
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